Da bestimmte Staubpartikel potenziell gesundheitsschädlich sind, haben die zuständigen nationalen Behörden sogenannte maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) festgelegt. Bei diesen Werten handelt es sich um Obergrenzen, die die maximal akzeptable Konzentration von gefährlichem Staub am Arbeitsplatz auf der Grundlage eines zeitgewichteten Durchschnitts für einen Arbeitstag von 8 Stunden definieren. Für die verschiedenen Arten von Staub gibt es, abhängig von dem jeweiligen Risiko, unterschiedliche MAK-Werte.
Wenn Sie beispielsweise mit silikogenen Materialien arbeiten, wird der Staub, der bei der Bearbeitung dieses Materials – z. B. beim Bohren, Meißeln, Sägen und Schleifen - freigesetzt wird, höchstwahrscheinlich alveolengängiges Siliziumdioxid (RCS) enthalten. Diese Partikel können besonders gefährlich sein, da sie tief in die Lunge ein- und bis zu den Lungenbläschen (Alveolen) vordringen, wo sie die Sauerstoffaufnahme behindern können, wenn der Körper einer längeren Staubbelastung ausgesetzt ist. Im schlimmsten Fall kann sich daraus eine sogenannte Staublunge entwickeln, eine nicht heilbare Erkrankung.
Weil die Auswirkungen von gefährlichem Feinstaub auf die Gesundheit so gravierend sind, wurden zum Schutz der Arbeiter MAK-Werte festgelegt. Diese variieren innerhalb der Europäischen Union. Einige Länder verfügen dabei über strengere Vorschriften als andere. Sie sollten sich immer an Ihre nationalen Behörden wenden, um die für Sie geltenden MAK-Werte zu erhalten.
Können Sie sich vorstellen, was diese Grenzwerte in der Praxis bedeuten? Fakt ist, wir reden hier von winzigen Mengen – zu vergleichen mit einer kleinen Prise Salz.