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Rechtliche Bedingungen zum Gefahrgutversand
Transport von Lithium-Ionen-Akkus
Der Versand von Gefahrgut unterliegt besonderen gesetzlichen Vorschriften, gerne unterstützen wir Sie als Versender hierbei.
Nähere Informationen zum gesetzeskonformen Verpacken finden Sie in folgender Anleitung.
Transport von Lithium-Ionen-Akkus bis 100 Wh
Wichtig: Gefahrgutkennzeichnung erforderlich
Für diesen Versand benötigen Sie eine Gefahrgutkennzeichnung, die Sie versandsicher vollflächig außen gut sichtbar auf der Verpackung (stabiler Karton oder Hilti Koffer) anbringen müssen. Im Falle eines Kartons verfüllen Sie bitte den Hohlraum mit Füllmaterial, so dass sich der Akku nicht während des Transports im Karton bewegen kann.
Durch die Verwendung des neuen Labels benötigen Sie beim Transport von Akkus kleiner 100 W keine besonderen Gefahrgutpapiere mehr.
Sie versenden die Batterie alleine?
Bitte beachten Sie, dass Sie das Label farbig und in
Originalgröße ausdrucken.
Sie versenden die Batterie mit Gerät?
Bitte beachten Sie, dass Sie das Label farbig und in Originalgröße ausdrucken.
Bitte verwenden Sie dieses Label: Zum DownloadTransport von Lithium-Ionen-Akkus ab 100 Wh
Sie erhalten eine Verpackung von uns
Bei Akkus mit dieser Leistung lassen wir Ihnen die entspreche Verpackung sowie die notwendigen Unterlagen zukommen, Sie müssen sich um nichts kümmern.
Wie viele Wattstunden (Wh) hat Ihr Akku?
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wieviele Wattstunden (Wh) Ihr Akku hat, finden Sie hier eine kurze Anleitung:
Die Leistung des Akkus ist auf dem Leistungsschild vermerkt, z.B.: Beim Akku B22/2.6 sind dies 56,2 Wh.
Sie können die Leistung auch leicht selbst berechnen:
V (Volt) x Ah (Amperestunden) = Wh (Wattstunden)
Bei Fragen und wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Akkus Sie zur Reparatur anmelden möchten, beraten wie Sie gerne.