Es geht hier konkret um die Befestigung einer quadratischen Ankerplatten mit 4 HKD 8x33 Dübeln.
Es liegen sowohl Fehlbohrungen als auch verspreizte HKD Dübel neben den aktuell verwendenden Dübeln.
Die Fehlbohrungen wurden nicht gemäß EC 2 Teil 4 verfüllt.
Konkret interessiert mich:
- welchen Mindestabstand muss ich bei o.g. Dübel zu einer nicht verfüllten Fehlbohrung einhalten ?
- welchen Mindestabstand muss ich zu verspreizten, aber nicht verwendeten HKD Dübeln einhalten ?
Sehr geehrter Herr Bast,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der EC 2-4 als auch das Merkblatt für die Dübelmontage des DIBt (siehe Anhang) geben vor, dass Fehlbohrungen mit schwindfreiem Mörtel verfüllt werden müssen. Die Druckfestigkeit des Mörtels muss mindestens dem des Betons entsprechen und mindestens größer als 40 N/mm2 sein.
Zu den Fehlbohrungen zählen auch nicht verwendete Dübel sowie begonnene Bohrlöcher. Nicht verwendete
Dübel müssen vor dem Verfüllen entfernt werden.
In Falle des Nicht-Verfüllens oder Verbleiben alter Dübel, kann aus rein technischer Sicht der Mindestachsabstand aus der entsprechenden ETA und der 3-fache Bohrdurchmesser verwendet werden. Hierbei sollte jedoch die Tragfähigkeit des Anschlusses es abgemindert werden. Um auf der sicheren Seite zu liegen, sollte der Abstand zur Fehlbohrung nicht kleiner als die 3-fach Einbindetiefe betragen, in diesem Fall kann die Tragfähigkeit voll angesetzt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne hier oder auch unter unserer E-Mailadresse Planer-Support@hilti.com zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
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