Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zu HUS Schraubankern.
Ein Montagebetrieb wollte mir erklären, dass diese bei jeder Wartung der Befestigungsstützen
einer Förderanlage (alle drei Monate) nachgezogen werden müssen. Dem kann ich
nicht zustimmen, da bei jedem Nachziehen im Beton Microrisse entstehen und
letztlich keine Zugkraft mehr übertragen werden kann.
Muss ein „Setztprotokoll“ erstellt werden?
Wie ist es zu bewerten wenn der Schraubenkopf nicht vollflächig aufsitzt?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
Sehr geehrter Herr Metz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie haben eine interessante Thematik aufgezeigt, die der Rücksprache mit unserer Entwicklungsabteilung bedarf. Wir bitten Sie daher um Geduld und geben Ihnen kommende Woche eine Rückmeldung. Gerne können Sie uns auch nähere Details und erläuternde Unterlagen zu Ihrer Herausforderung per E-Mail an unsere technische Ingenieurberatung unter planer-support@hilti.com senden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
Bitte beachten Sie: Auf diese Antwort finden unsere Besonderen Bedingungen der Hilti Deutschland AG für technische Beratung Anwendung
Sehr geehrter Herr Metz,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Sind die HUS Schraubanker aufgrund der Befestigung der Stützen einer Förderanlage ermüdungsrelevanten Belastungen ausgesetzt, so ist keine ETA-konforme Befestigung gegeben und die Dübel müssen ausgetauscht werden. Sind die Belastungen aber auf statische bzw. quasi-statische oder seismische Belastungen begrenzt, so ist eine ETA-konforme Befestigung möglich. Doch auch bei diesen Belastungen kann es bei Dübeln zu kleinen Verschiebungen kommen, sodass der Montagebetrieb vermutlich mit dem regelmäßigen Nachziehen sicherstellen möchte, dass das Bauteil an den Untergrund gepresst wird und kein Wackeln des Anbauteils“ auftreten kann. Solange Tmax bzw. Tinst nicht überschritten und ein kalibrierter Drehmomentschlüssel verwendet wird, ist es möglich die Betonschrauben auch nachträglich nochmals Anzuziehen. Gemäß der ETA besteht aber keine Verpflichtung die Dübel regelmäßig Nachzuziehen.
Ein Setzprotokoll ist im Allgemeinen bei Dübeln nicht zwingend erforderlich, kann aber vom Bauherrn gefordert bzw. gewünscht werden und zu Dokumentationszwecken sinnvoll sein.
Der Schraubenkopf sollte nach der Installation vollflächig aufsitzen. Eine Schiefstellung der Schraube, sodass der Schraubenkopf nicht vollflächig aufliegt, spricht dafür, dass der Dübel schief bzw. nicht sauber gesetzt worden ist. Hier ist maximal eine Schiefstellung von 5° gemäß DIBt „Hinweise für die Montage von Dübelverankerungen“ möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
Bitte beachten Sie: Auf die Antwort finden unsere besonderen Bedingungen der Hilti Deutschland AG für die technische Beratung Anwendung.