Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Bemessung der Nachträglichen Befestigung von Lärmschutzwänden.
Die Lärmschutzwände sollen über eine Fußplatte auf einem Bohrpfahl befestigt werden und daher wäre es wichtig, die Abstände zum Rand so gering wie möglich zu halten.
Das Profil ist HEM 220 und die Bemessungsschnittgrößen betragen: Md=135 kNm, Hd=53 kN und Nd=41 kN.
Laut Bemessung ist hier der 70 cm Abstand zum Rand erforderlich, und das Betonversagen ist hier der maßgebliche Nachweis.
Meine Frage ist nun, ist es möglich, die Randabstände (bzw. die gesamte Geometrie) noch irgendwie effektiv zu reduzieren? Vielleicht habe ich etwas bei der Bemessung übersehen.
Die 70 cm scheinen viel zu sein, denn bei der Verankerung der LSW auf einer Kappe (Laut RiZ-Ing) sind die Abstände zum Rand deutlich geringer (die Schnittgrößen sind aber natürlich auch etwas geringer).
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Elena Roce
Sehr geehrte Frau Roce,
vielen Dank für Ihre Frage.
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