Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind damit beauftragt im Nachgang eine Statik für Dübelbefestigungen zu erstellen, die jedoch bereits ausgeführt sind.
An einer Stelle wurden die erforderlichen Mindestrandabstände (65 mm) von zwei HST3-R M16 erheblich unterschritten. Diese betragen am oberen - auf Zug belasteteten - Rand lediglich 40 mm.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Dübel (ggf. mit Abminderungen) rechnerisch anzusetzen oder ist hier eine Sanierung unausweichlich?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Oberleitner
Sehr geehrter Herr Oberleitner,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich sind in der zum Dübel zugehörigen ETA oder abZ Mindestabstände für verschiedene Durchmesser angegeben, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine Unterschreitung führt dazu, dass das Befestigungssystem nicht mehr über die entsprechende ETA / abZ abgedeckt ist und sich die Konstruktion somit außerhalb ebenjener befindet.
Ingenieurtechnisch können Abweichungen von der ETA / abZ in Abstimmung mit dem Prüfingenieur i.d.R. zusätzlich bewertet werden. Eine Unterschreibtung der Mindestabstände ist - insbesondere bei Spreizdübeln wie dem HST3-R - sehr kritisch zu betrachten, z.B. durch die Spreizwirkung des Dübels im Beton bei einer Unterschreitung der Mindestabstände Abplatzungen oder nicht sofort sichtbare Beschädigungen am Beton entstehen können. Eine Beurteilung, inwiefern die Befestigungsmittel weiterhin die auftretenden Belastungen sauber weiterleiten können, ist somit nicht mehr möglich. Eine Sanierung erscheint im vorliegenden Fall unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
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