Sehr geehrte Damen und Herren,
für das Bauvorhaben Maisonet in Breisach bitten wir um eine kurze schriftliche Stellungnahme zu folgender Ausführungssituation.
Für die Befestigung einer Gelänerkonstruktion an ein Stahlbetonposdest wurden gemäß der ursprünglichen Planung Spreizdübel verbaut. Das Podest wurde nachträglich angehoben, um die Durchbiegung zu reduzieren. Infolge dessen befinden sich die ursprünglichen Bohrlöcher an falscher Position und müssen nun im 0-4 cm versetzt neu gebohrt werden, um die originalen Bohrungen im Stahlgeländer nutzen zu können.
Wir beabsichtigen, die Fehlbohrungen mit HIT-RE 500 V4 vollständig zu verfüllen, nach Aushärtung die versetzten Bohrlöcher im Regeldurchmesser nach ETA herzustellen, gemäß Gebrauchsanweisung zu reinigen und die Anker regulär zu setzen.
Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist die beschriebene Vorgehensweise (Verfüllen der Fehlbohrung mit HIT-RE 500 V4, versetztes Neubohren im Regeldurchmesser) aus Ihrer Sicht zulassungskonform, und gelten die charakteristischen Widerstände der ETA-20/0539 in diesem Fall uneingeschränkt?
- Ist ein zeitlicher Mindestabstand zwischen Verfüllen und Neubohren einzuhalten (Aushärtezeit des Mörtels vor dem Anbohren), und darf beim Neubohren in den bereits verfüllten Bereich hineingebohrt werden?
- Gibt es eine Hilti-Verarbeitungsrichtlinie oder Technische Information, die den Umgang mit Fehlbohrungen beschreibt, und können Sie uns diese zur Verfügung stellen?
Für die statische Dokumentation wäre eine kurze schriftliche Bestätigung hilfreich.
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Lilienkamp, M.Sc.
Tragwerksplaner
Sehr geehrter Herr Lilienkamp,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es gibt eine frühere Frage zum gleichen Thema, die Sie unter diesem Link einsehen können:
Abstand zu Fehlbohrungen bzw. gesetzten Dübeln - Fehlbohrung, Mindestabstand - Engineering Center
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne hier oder auch unter unserer E-Mailadresse Planer-Support@hilti.com zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
Bitte beachten Sie: Auf diese Antwort finden unsereBesonderen Bedingungen der Hilti Deutschland AG für die technische Beratung Anwendung