Gibt es Regelungen zur Vorspannung von eingeklebten Stäben?
Es geht im konkreten Beispiel um die nachträgliche Verankerung von Kräften im Bereich von knapp unter 1 MN mit möglichst wenigen Stäben.
Angedacht ist eine 4er Gruppe von d32 Stäben. Notfalls in Betonstahl, benötigt wird aber ein Gewinde am Ankerkopf. Also wären hochfeste Gewindestäbe eigentlich sinnvoller, wenn auch nicht zwinged besser im Bezug auf die Einklebetechnik.
Es kann bis ca. 3500 mm Tiefe in den Gründungskörper verankert werden, z. B. mit HIT-RE 500. Entscheidend ist jedoch, dass die Stäbe nach dem Einkleben vorgespannt werden.
Die Frage ist, ob und in welcher Größe eine Vorspannung grundsätzlich zulässig ist und mit welchen zeitabhängigen Spannkraftverlusten zu rechnen ist.
Sehr geehrter Herr Dangmann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zuerst einmal befinden wir uns bei der Betrachtung bzw. Berücksichtigung der Vorspannung bei nachträglich installierten Befestigungsmitteln in Beton außerhalb jeglicher Normungen und Zulassungen, sodass die Situation ingenieurmäßig zu bewerten ist.
Die Thematik der Vorspannung haben wir in unseren FAQ bereits behandelt. Unter nachfolgendem Link können Sie nähere Informationen zum Umgang mit insbesondere dem Verlust der Vorspannung finden.
In der Regel sind bei chemischen Verankerungssystemen maximal mögliche Installationsdrehmomente hinterlegt, welche nicht überschritten werden dürfen ohne außerhalb der Zulassung zu agieren. Beispielhaft finden sie anbei einen Auszug aus der ETA-20/0541 des HIT-RE 500 V4 (04.09.2021).
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne hier oder auch unter unserer E-Mailadresse Planer-Support@hilti.com zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
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