Die Tabelle in der Zulassung ist für mein Verständnis nicht ausreichend. Können Sie erläutern was ich zu beachten habe ?
Für die Ermittlung der Tragfähigkeit von Bewehrungsanschlüssen im Brandfall sollte zwischen zwei temperaturrelevanten Betonverbindungen unterschieden werden.
Im Anwendungsfall „konstant“ liegt die thermisch beanspruchte Oberfläche parallel zu Bewehrungslage des nachträglich installierten Bewehrungsstabes, was zu einer über die Verankerungslänge bzw. Übergreifungslänge konstanten Temperaturverlauf in Abhängigkeit der Einwirkungszeit führt.
Im Gegensatz dazu sind im Anwendungsfall „nicht-konstant“ die nachträglich installierten Bewehrungsstäbe senkrecht zur thermisch beanspruchten Oberfläche positioniert, woraus sich ein nicht konstanter Temperaturverlauf entlang der Verankerungslänge bzw. Übergreifungslänge ausbildet.
Beide Anwendungsfälle können mithilfe von Profis Engineering berechnet werden

Bild 1 Anwendungsfall "konstant" und Anwendungsfall "nicht konstant"
Die Tragfähigkeit von nachträglich installierten Bewehrungsstäben im Brandfall ist wesentlich von der Temperatur im Mörtel abhängig, die Auswirkung auf die Verbundfestigkeit des gewählten Injektionssystem hat. Die Verbundfestigkeit bzw. der Abminderungsfaktor in Abhängigkeit der Temperatur ist in der entsprechenden ETA des verwendeten Injektionssystem angegeben.
Schritt 1: Bestimmung des Temperaturverlaufs entlang der Verankerungstiefe des nachträglich installierten Bewehrungsstabes, z.B. mit Hilfe von Profis Engineering
Schritt 2: Profis Engineering berechnet die Abminderung der Verbundspannung infolge Temperatureinwirkung
Die temperaturabhängige Tragfähigkeit des Bewehrungsstabs ohne Injektionsmörtel (Stahlversagen) ist ebenfalls begrenzt. Gemäß DIN EN 1992-1-2 , Kapitel 5.2 (4) ist die Bewehrung in statisch bestimmt gelagerten Stahlbetonkonstruktionen im Brandfall nachgewiesen, wenn die kritische Temperatur Θcrit am ungünstigsten Punkt des Bewehrungsstabs eine Wert kleiner als 500°C annimmt. Dieser Nachweis wird in Profis Engineering nicht geführt und muss separat betrachtete werden.
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