Sehr geehrten Damen und Herren,
als Ingenieurbüro für Brandschutzplanung sind wir mit der Abnahme eines Industriegebäudes beauftragt.
Im konkreten Fall geht es um einen Stahlträger einer Kranbahn der in eine F90 Wand (Massivbauweise) gelegt wurde.
Der Wanddurchbruch inkl. Stahlträger wurde dann mit Hilti CP 633 Mörtel verschlossen.
(siehe angehängte Fotos)
Ist dieser Anwendungsfall so zulässig ?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr VOBRA-Team
Fachplanung für vorbeugenden Brandschutz
Sehr geehrter Herr Dinter,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der von Ihnen beschriebene Brandschutzmörtel CP633 hat keine allgemeine Bauartgenehmigung und wird aufgrund der Mörtelklasse M10 und dessen Brandverhalten unter anderem für Mörtelfugen und Füllungen im Bereich von Brandschutztüren und Brandschutzklappen verwendet.
Grundsätzlich sind Abschottungen immer individuell zu betrachten. Ihre Anwendung jedoch ist in keiner unserer Zulassung, so wie in den Abbildungen zusehen, getestet und dementsprechend nicht zertifiziert.
Die Verhinderung der Wärmeweiterleitung über den Stahlträger in den anderen Brandabschnitt ist im Sinne der Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt.
Es ist zu empfehlen sich mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten in Verbindung zu setzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne hier oder auch unter unserer E-Mailadresse Planer-Support@hilti.com zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Hilti Ingenieurberatung
Bitte beachten Sie: Auf diese Antwort finden unsere Besonderen Bedingungen der Hilti Deutschland AG für die technische Beratung Anwendung.
