ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, VERKAUFS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN

Hilti Deutschland AG; Fassung vom 01.11.2023


1. 1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller unserer Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Reparaturen). 2Mit Zuteilung einer Kundennummer beim ersten Vertragsabschluss begründen wir mit dem Kunden eine ständige Geschäftsbeziehung; hierfür gelten unsere AGB in ihrer im Bestellzeitpunkt jeweils aktuellen, in unseren Katalogen bzw. unserer Preisliste und unter www.hilti.de veröffentlichten Fassung auch für künftige Verträge; auch mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an. 3Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. 1Unsere Angebote sind freibleibend; technische Angaben, Abbildungen in unseren Katalogen, Produktbeschreibungen und dergleichen. sind unverbindlich. 2Individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen, Zusicherungen oder Garantien für unsere Produkte, Angaben über besondere Rabatte, Boni, Lieferfristen, Reparaturdauer und -kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen und der Abschluss selbständiger Beratungsverträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Hauptverwaltung bzw. unserer Werkstätten, es sei denn, dass für mündliche Erklärungen nach Handelsrecht oder Rechtsscheinsgrundsätzen Vertretungsmacht besteht.

3. Wir verkaufen ausschließlich direkt an gewerbliche Endverbraucher (Unternehmer i.S.v. § 14 BGB).

4. 1Bei Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE-Bestimmungen vorgeschriebene Arbeiten auch ohne ausdrücklichen Auftrag aus, soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar ist. 2Kostenvoranschläge erteilen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch.

5. 1Wir liefern unsere Produkte ausschließlich an Adressen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 2Die Lieferung unserer Produkte erfolgt regelmäßig innerhalb der auf https://www.hilti.de/ unter Logistik Services im aktuellen Logistik Service Katalog angegeben Lieferzeiten zu den dort benannten Bedingungen und Kosten, soweit die Produkte verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart ist. 3Der Versand erfolgt vorbehaltlich anderer Vereinbarung auf Gefahr des Kunden. 4Soweit im Logistik Service Katalog nicht anders angegeben, werden sämtliche Lieferfristen durch Ereignisse höherer Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder sonstige, von uns nicht zu beeinflussende Ereignisse in angemessenem Umfang verlängert. 5Soweit im Logistik Service Katalog nicht anders angegeben können wir außerdem vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Selbstbelieferung auch nicht beschafft werden können. Das Vorliegen eines Lieferverzuges setzt eine Mahnung des Kunden voraus.

6. 1Zu unseren angegebenen Preisen kommt die gesetzliche MwSt. hinzu. 2 Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang zur Zahlung fällig. Bei begründeter Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen unseren Kunden werden sämtliche noch offenen Forderungen, auch wenn für diese ein verlängertes Zahlungsziel vereinbart war, zur sofortigen Zahlung fällig; evtl. gewährte Skonti gelten dann nicht mehr. 3Bei Überschreitung eines vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, außer unseren gesetzlichen Ansprüchen ab Verzugseintritt bereits ab Zugang der Rechnung vertragliche Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen, mindestens 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. 4Vorgerichtliche Kosten, insbesondere Auskunfts-, Mahn- und Bankrücklastkosten können wir - unbeschadet des Nachweises höherer oder geringerer Kosten - pauschal mit 40,00 € geltend machen. 5Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. 6Für den Zeitpunkt der Schuldtilgung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto an, 7Zahlungen rechnen wir mangels anders lautender Tilgungsbestimmung zunächst auf Zinsen und Kosten an. 8Mit einer Gegenforderung kann nur aufgerechnet werden, wenn sie von uns unbestritten oder wenn sie rechtskräftig festgestellt oder wenigstens entscheidungsreif ist. 9Eine Aufrechnung des Kunden ist gleichfalls möglich, sofern die Forderung des Kunden und unsere Forderung rechtlich auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis beruhen.

7. 1Verauslagte Kosten für unfrei an uns versendete Sachen sowie Kosten aus der Weitersendung zur Reparatur eingereichter Produkte an zentrale Reparaturstellen und Rücksendung an den Kunden hat uns dieser zu erstatten, soweit es sich hierbei nicht um Kosten der Nacherfüllung wegen eines Mangels handelt. 2Ist bei Reparaturleistungen Abholung der reparierten Sache durch den Kunden vereinbart und holt dieser sie nicht innerhalb einer Woche ab Zugang unserer Mitteilung zur Abholbereitschaft ab, so sind wir berechtigt, angemessene Lagergebühren zu berechnen und/oder den Gegenstand per Nachnahme an den Kunden auf dessen Kosten zu übersenden. 3Dies gilt auch, wenn der Kunde uns eine Sache mit einem Reparaturverlangen zusendet, es sei denn, es läge ein Gewährleistungsfall innerhalb der Gewährleistungsfrist vor. 4An der uns zur Reparatur gegebenen Sache entsteht für uns ein Pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag, sofern die Sache im Eigentum des Kunden steht; deshalb sind wir bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung nach entsprechender Ankündigung auch berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.

8. 1Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen. 2Die gelieferten Produkte sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. 3Insbesondere dürfen sie ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. 4Hiervon ausgenommen ist Befestigungs- und sonstiges Verbrauchsmaterial, das im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeitet, insbesondere eingebaut wird. 5In jedem Falle eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Produkte tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seine Kunden (z.B. Bauherren, Generalunternehmer) mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Werts dieser Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 6Der Kunde bleibt nur, solange er sich nicht in Verzug befindet, zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. 7Für den Fall des Verzuges sowie den Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen.

9. 1Unsere Lieferungen und Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel im Sinne des BGB und im Sinne von § 377 HGB und/oder Fehler in der Rechnung unverzüglich zu rügen. 2Bei etwaigen Mängeln an den von uns gelieferten Produkten oder sonstigen Leistungen (einschließlich Reparaturen) sind wir zur Nacherfüllung - nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung - verpflichtet. 3Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.4 Soweit eine Mängelrüge des Kunden unbegründet ist, können wir dem Kunden Leistungen, die wir aufgrund einer solchen Rüge auf Wunsch oder Verlangen des Kunden erbringen, nach den bei uns gültigen Preisen in Rechnung stellen, ebenso wie die dadurch entstandenen Aufwendungen (z.B. Reisekosten). 5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt - gerechnet ab Gefahrübergang – 12 Monate. In den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 438 Abs. 3, 634a Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 3 BGB gilt die dort vorgesehene Verjährungsfrist. 6Eine längere Verjährungsfrist kann es auch bei gesonderten Garantien oder Servicezusagen (z.B. Reparatur-Kostenlimits) geben. 7Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, richtet sich die Verjährungsfrist allein nach den gesetzlichen Vorschriften. 8Die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, richtet sich nach Ziffer 12 dieser AGB.

10. 1Beim Kauf von Geräten, deren Funktionsfähigkeit für einen ungestörten Arbeits- oder Produktionsfortschritt des Kunden entscheidend ist, obliegt es dem Kunden, eine ausreichende Menge an funktionsfähigen Ersatzgeräten vorzuhalten, um Betriebsstörungen oder –unterbrechungen beim Ausfall eines Geräts vorzubeugen. Sollte trotzdem eine Betriebsstörung oder –unterbrechung drohen, ist der Kunde verpflichtet, uns sofort per Email an de.kundenservice@hilti.com zu warnen. 

11. 1Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. DlN-Normen und Baurecht) sowie die Prüfung etwaiger Vorgaben Dritter (z.B. Planer, Bauherren) ist in jedem Falle Sache unserer Kunden, sodass wir für Schäden, die durch Nichteinhaltung dieser Vorschriften bzw. Vorgaben entstehen sollten, mangels eigener Pflichtverletzung nicht haften. 2Dem Kunden ist bekannt, dass unsere Mitarbeiter regelmäßig keine staatlich geprüften Statiker oder Ingenieure und auch keine Handwerksmeister oder -gesellen sind. 3Beratungsleistungen unserer Mitarbeiter ersetzen daher nicht die gebotene Beauftragung von qualifizierten Fachleuten. 4Unterlässt der Kunde die Hinzuziehung qualifizierter Fachleute, haften wir nicht für hieraus entstehende Schäden. 5 Bei temperaturempfindlichen und verderblichen Produkten sind die von Hilti veröffentlichten Anforderungen an die Handhabung der Produkte und das Verfallsdatum immer einzuhalten.

12. 1Unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgrund, ist für sämtliche Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 4Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5Diese Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Garantie, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und auch nicht im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. 1Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anfrage alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung von Exportkontrollvorschriften erforderlich sind. 2Liefert der Kunde Hilti Produkte an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen des Kunden), verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. 3Wir haben das Recht, bei Verstößen gegen diese Bestimmung die Erfüllung zu verweigern.

14. 1In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers Kaufering. 2Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts, das zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen würde.3Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und uns ist Augsburg.

15. 1Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so gelten nur diese als nicht festgelegt, und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. 2An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder unwirksam oder undurchführbar gewordenen Bestimmung/en treten solche Regelungen, die sinngemäß und von ihrer Wirkung her der/die ursprünglich vorgesehene Bestimmung/-en am nächsten stehen.


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