 
Kappenverankerung
Allgemeine Regelungen und Anforderungen
- Brückenkappen aus Beton trennen den Verkehrsraum Fahrbahn vom Geh-/ Radweg und nehmen Fahrzeugrückhaltesysteme, Absturzsicherungen und weitere Ausrüstungen auf, wie z.B. Maste und Lärmschutzwände.
- Die Brückenkappen sind baulich getrennt, jedoch mittels Anschlussbewehrung mit dem Überbau verbunden. Die Bewehrung muss Einwirkungen aus Fahrzeuganprall, atmosphärischem Wind oder Wind-Einwirkungen aus Verkehr ableiten. Ist sie nicht in ausreichendem Maß vorhanden, dürfen lt. RE-ING, Teil 2, Abschnitt 2 zusätzliche Kappenverankerungen, welche die Dichtungsschicht durchtrennen, ergänzt werden.
 
        
    
    
    
 
        
     
                        
                
            
            
         
                        
                
            
            
        