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LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND SERVICEBEDINGUNGEN FÜR HILTI ON!TRACK
1. Beschreibung der Dienstleistungen
1.1. Die Dienstleistungen werden dem Kunden von Hilti ("Dienstleister") gemäss dem Software- und Dienstleistungsvertrag und dem entsprechenden Bestellformular (zusammen als "Vertrag" bezeichnet) zur Verfügung gestellt. Gemäß dem Vertrag besteht der Service aus (i) der Software, (ii) dem Kundensupport und (iii) den Professional Services, soweit zutreffend und vom Kunden bestellt.
1.2. Unentgeltliche Dienste. Die Software besteht aus den folgenden unentgeltlichen Softwaremodulen:
ON!Track Connect in Form einer mobilen Anwendung bestehend aus:
a) Hilti Geräteverwaltung
b) Hilti Connected Tool Features (z.B. Batteriestatus, Nutzungsdaten, Daten zur Fehlerbehebung, etc.)
ON!Track Ready in Form einer mobilen und einer Web-Anwendung, bestehend aus:
a) Hilti Geräteverwaltung
b) Hilti Connected Tool Features (z.B. Batteriestatus, Nutzungsdaten, Fehlerbehebungsdaten, usw.)
c) Betriebsmittelverwaltung für Hilti Geräte
d) Nachverfolgung von Hilti Geräten
1.3. ON!Track Lite/Pro/Enterprise (kostenpflichtig).
Die kostenpflichtige ON!Track Software besteht aus:
1.3.1. Webanwendung
a) Betriebsmittelverwaltung von Hilti- und Drittanbieter-Hardwareprodukten, wie z.B. Bohrmaschinen und anderen ähnlichen Geräten und Werkzeugen (Betriebsmittel)
b) Bestands- / Mengenartikelverwaltung
c) Nachverfolgung von Betriebsmitteln
d) Verwaltung von Instandhaltungsabläufen
e) Verwaltung von Arbeitssicherheitsdokumenten
1.3.2. Mobile Anwendung
a) Betriebsmittelverwaltung von Hilti- und Drittanbieter-Hardwareprodukten, wie z.B. Bohrmaschinen und anderen ähnlichen Geräten und Werkzeugen (Betriebsmittel)
b) Bestands- / Mengenartikelverwaltung
c) Nachverfolgung von Betriebsmitteln
d) Verwaltung von Instandhaltungsabläufen
e) Verwaltung von Arbeitssicherheitsdokumenten
f) Barcode-Scan
g) Hintergrund-Scan
2. DIENSTLEISTUNGSSPEZIFISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ON!TRACK
2.1. Software Zugriff
Der Dienstanbieter stellt den Zugang zur Software, wie oben in Abschnitt 1 beschrieben, spätestens innerhalb von drei (3) Tagen, nachdem der Kunde die Software abonniert hat, zur Verfügung.
2.2. Autorisierte Benutzer und gewährte Rechte.
- ON!Track Connect: Mitarbeiter des Kunden in Form von unbegrenzten Named User Rechten
- ON!Track Ready: Mitarbeiter des Kunden in Form von unbegrenzten Named User Rechten
- ON!Track Lite/Pro/Enterprise: Mitarbeiter des Kunden und Lieferanten und/oder Kunden des Kunden in Form von unbegrenzten Named User Rechten
2.3. Extraktionszeitraum für ON!Track Lite/Pro/Enterprise. Nach dem Ende der Laufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit ("Enddatum") ist der Kunde dafür verantwortlich, die Kundendaten zu extrahieren, was er bereits vorher, spätestens jedoch 60 Tage nach dem Enddatum tun kann. Der Dienstanbieter wird die Kundendaten 180 Tage nach dem Enddatum unwiederbringlich löschen. Nach Ablauf dieser Frist können die Kundendaten nicht mehr wiederhergestellt werden.
3. MODULE IN ON!TRACK LITE/PRO/ENTERPRISE
Folgende Zusatzmodule können kostenpflichtig vom Kunden bestellt werden, wobei ein Modul immer Teil eines spezifischen Paketangebots ist und daher nicht einzeln bestellt werden kann. Das aktuelle Paketangebot ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
3.2 Modulbeschreibung
a) Hilti Geräteverwaltung (ON!Track Lite/Pro/Enterprise)
Verwaltung von Betriebsmitteln, Arbeitnehmern, Zertifikaten, Erstellung von Berichten und Einblick in die Nutzung von Betriebsmitteln.
b) Basis Verrechnungsmodul (ON!Track Pro/Enterprise)
Grundlegende Verwaltung der Kosten von Betriebsmitteln auf der Baustelle. Kostenberichte anpassbar nach Betriebsmitteln, Baustellen oder Zeitraum.
c) Mengenartikelverwaltung (ON!Track Pro/Enterprise)
Zu den Mengenartikeln gehören Verbrauchs- und Gebrauchsmaterialien. Verwaltung von Lagerbeständen und Materialstandorten, Nachbestellungshinweise, Berichte zur Überwachung des Verbrauchs.
d) ON!Track UNITE - API-Zugangsdaten (ON!Track Pro/Enterprise)
Zugriffs- und Nutzungsrechte an der API (Application Programming Interfaces) für ON!Track zur selbständigen Integration (oder durch vom Kunden beauftragte Dritte) von ON!Track mit anderen Drittanwendungen. Die Nutzung der ON!Track API und der damit verbundenen Entwicklungen, Schnittstellen und dergleichen unterliegt ausschließlich den Bedingungen des Entwicklervertrags für die ON!Track API ( Developer Agreement for the ON!Track API). Der Zugang zu bzw. die Nutzung von bestimmten APIs kann von (i) bestimmten Hardware-Anbindungen und/oder (ii) bestimmten Geschäftsmodellen des Kunden abhängen und/oder darauf beschränkt sein.
e) ON!Track UNITE - von Hilti bereitgestellte Anbindungsoption (ON!Track Pro/Enterprise)
Zugang und Nutzungsrechte für vorgefertigte Anbindungsoptionen zwischen ON!Track und von Hilti ausgewählten Anwendungen von Drittanbietern, die die API-Funktionalität von ON!Track nutzen, werden auf dem ON!Track UNITE Market Place veröffentlicht.
f) Proaktive Nachverfolgung von Betriebsmitteln (ON!Track Pro/Enterprise)
Die Integration von Hilti IoT-Hardware in ON!Track ermöglicht eine digitalisierte, proaktive und automatisierte Betriebsmittelverwaltung von IoT-fähigen Hilti Betriebsmitteln. Die Automatisierung umfasst die Inventarisierung, Wartung und den automatischen Transfer von Hilti IoT fähigen Betriebsmitteln zwischen Standorten mit Gateways. Die Proaktive Nachverfolgung umfasst auch:
- Verwaltung von Großgeräten, Einsatz der Telematik Daten zur Verwaltung von Großgeräten und Maschinenzubehör in ON!Track
- Fahrzeuginventuren, ortsunabhängige Verwaltung von Inventar von mobilen Einheiten wie Servicetransportern und deren Integration in ON! Track.
- Zugang zum globalen Bluetooth-Netzwerk des Dienstleisters mit Gateways, die nach Hilti Bluetooth-Tags scannen, unterstützt durch eine globale Präsenz bereits installierter Telematik-Gateways.
4. Systemvoraussetzungen
Um die Dienste implementieren, nutzen und betreiben zu können, muss der Kunde sicherstellen, dass die Systeme, Netzwerke und/oder Geräte des Kunden die folgenden Systemanforderungen erfüllen:
|
Microsoft® Edge | Google Chrome™ (empfohlen) | Mozilla® Firefox® | Apple® Safari® |
Webanwendung | Die letzten drei Versionen |
|
Kompatibles Betriebs-system |
Kompatibler Browser |
Mindest-geschwindigkeit/Typ des Netzes |
Mindestdaten- Volumen *Abhängig von der Nutzung |
Min. Arbeits-speicher |
Min. Speicherplatz *Abhängig von der Nutzung |
Mobile Anwendung |
Android 9 oder höher. Optimiert für Android 11 oder höher. iOS 15 oder höher. Optimiert für iOS 15 oder höher |
K.A. |
3G und höher |
500 MB/Monat |
2 GB |
200MB |
Alle Systemanforderungen können nach Ermessen des Dienstleisters aufgrund von Änderungen der Systemeinrichtung, des Designs und der Funktionalität geändert werden.
5. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Bei der Nutzung der Dienstleistungen muss der Kunde die folgenden Nutzungsbeschränkungen in vollem Umfang einhalten und ist allein für die Umsetzung der erforderlichen Schritte zur Risikominderung verantwortlich, indem er sich nach Kräften bemüht, jede potenzielle fehlerhafte Nutzung zu vermeiden:
Sämtliche Betriebsmittel sind gemäß den Grundsätzen, Formeln und Sicherheitsbestimmungen sowie im Einklang mit den technischen Richtlinien, den Anweisungen zu Betrieb, Befestigung und Zusammenbau usw. des Herstellers zu nutzen, die auch strikt einzuhalten sind. Sämtliche in der Software aufgeführten Betriebsmittel basieren grundsätzlich auf den Daten, die der Kunde eingibt oder die durch IoT-Konnektivität (z.B. Telematik, Bluetooth, eSim o.ä. - "IoT-Konnektivität). Die über die IoT-Konnektivität übertragenen Daten basieren auf der Verwendung von Hardware- und Softwarekomponenten durch den Kunden, wobei der Dienstleister aufgrund der Art dieser IoT-Konnektivität keine Gewähr für die Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Richtigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck und zeitliche Genauigkeit der in der Software erfassten Daten übernehmen kann und dies hiermit ablehnt. Dies gilt auch für Daten, die vom Kunden direkt in die Software eingegeben werden. Außerdem ist es möglich, dass die in der Software erfassten Daten nicht ausreichend sind, um den Zustand eines Betriebsmittels einzuschätzen bzw. es zu überprüfen.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Relevanz der in der Software erfassten Daten und für alle darauf basierenden Entscheidungen des Kunden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verantwortung des Kunden für die Überwachung des (i) Wartungsplans, (ii) Lebenszyklusmanagements und (iii) die regelmäßige Überprüfung des Betriebsmittels.
Der Kunde muss alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Schäden, die durch die Nutzung der Dienstleistungen verursacht werden, zu verhindern oder zu vermeiden. Bei komplexen und sensiblen Betriebsmitteln muss der Kunde einen Experten für die Inspektion und Wartung der Betriebsmittel in Übereinstimmung mit dem für das Betriebsmittel geltenden Wartungsplan hinzuziehen, was vom Dienstleister dringend empfohlen wird. Hilti ist in keiner Weise für die Wiederherstellung von Kundendaten verantwortlich.
Der Dienstleister ist in keiner Weise verantwortlich für die API-Anbindung die von Dritten oder von Kunden selbst erstellt wurde, oder für die Funktionalitäten der mit ON!Track vorgefertigte Optionen von Drittanbieteranwendungen. Der Dienstleister ist in keiner Weise verantwortlich für Datenverluste, -beschädigungen und -bearbeitungen im Zusammenhang mit einer solchen Anbindung. Die ON!Track Unite API Zugangsdaten sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die ON!Track Unite API wird für den gewöhnliche Datenaustausch angeboten und nicht für Data Mining, eine hohe Frequenz von Calls, missbräuchliche Calls oder zu anderen Zwecken der Datenerfassung.
6. Datenschutz
7. PROFESSIONELLE Dienstleistungen
7.1. Vor-Ort-Analyse
Die Vor-Ort-Analysedienste werden vom Dienstleister beim Kunden durchgeführt. Sie können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Bewertung des Kundenstatus quo in Bezug auf die Verfolgung und Verwaltung von Betriebsmitteln
- Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Verfolgung und Verwaltung von Betriebsmitteln
- Quantifizierung des Einsparungspotenzials durch die Implementierung entsprechender Servicemodule des Dienstleisters
- Definition des Implementierungsplans für Hilti ON!Track
7.2. Software-Einrichtung
Die Einrichtung der Software wird vom Dienstleister außerhalb der Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt. Sie kann die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Definition der Datenstruktur, z. B. für Betriebsmittelkategorien und Standorte
- Definition von Nutzerrollen
- Unterstützung bei Export/Import/Eintrag von Daten.
7.3 Tagging- und Implementierungstage
Die Tagging- und Implementierungstage werden vom Dienstleister beim Kunden durchgeführt. Sie können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Anbringung von Tags an den Betriebsmitteln des Kunden
- Hinzufügen von Betriebsmitteln zur ON!Track Software
7.3.1 Einbau von ON!Track Gateways in Großgeräte oder in Fahrzeuge
Die Installation von ON!Track Gateways in Großgeräten oder Fahrzeugen ("Gateways") unterliegt einem Tagessatz, der vom Kunden (falls bestellt) an den Dienstleister für die Tage zu zahlen ist, an denen sich der Dienstleister oder ein von ihm beauftragter Subunternehmer auf dem Gelände des Kunden aufhält, um die Installation der Gateways durchzuführen. Die Anzahl der Gateways, die Gebühren und der Zeitpunkt sind zwischen dem Kunden und dem Dienstleister bei der Bestellung der Gateways im Bestellformular zu vereinbaren, wobei in jedem Fall die vereinbarten Installationstermine und der Zeitpunkt nur Schätzungen sind und nicht garantiert werden können, da eine Installation insbesondere, aber nicht ausschließlich, davon abhängt, dass der Kunde die Verfügbarkeit von Maschinen oder Fahrzeugen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit gewährleistet.
Bei der Installation eines Gateways muss der Kunde jeden Installationsfehler eines Gateways unverzüglich melden, andernfalls gilt die Installation als vom Kunden akzeptiert. Unter der Voraussetzung, dass der Kunde den Mangel rechtzeitig meldet, beträgt die Gewährleistungsfrist für die Installation eines Gateways 90 Tage nach der Installation und umfasst nur die Behebung des Mangels des Gateways durch Ersatz oder Reparatur nach dem alleinigen Ermessen des Dienstleisters, nicht aber andere Ansprüche oder Rechtsmittel gemäß den Vertragsbedingungen.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Übermittlung einer Liste von Geräten und Fahrzeugen (sofern zutreffend) und von Details (wie Hersteller, Modell, Baujahr) inklusive des Orts der Installation mind. zwei Wochen bevor dem geschätzten Installationstermin.
- das eigenständige Einholen von Informationen über den potenziellen Einfluss der Installation auf die bestehende Garantie des Geräte- und Fahrzeugherstellers (sofern zutreffend)
- für die Sicherstellung, dass die Geräte und Fahrzeuge am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, andernfalls ist die Installation nicht möglich und dem Kunden werden die vollen Installationskosten in Rechnung gestellt
- für die Sicherstellung, dass immer eine Kontaktperson des Kunden vor Ort ist, um mögliche Fragen zu den Geräten und Fahrzeugen (sofern zutreffend) zu beantworten und diese zu bedienen, um den erwarteten Zustand vor und nach der Installation zu prüfen
- für die Sicherstellung, dass parallel zum Installationsservice keine anderen Arbeiten an der Maschine durchgeführt werden müssen (z. B. regelmäßige Wartung)
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Dienstleister von allen Ansprüchen, Schäden oder Verlusten freizustellen, die sich aus der Installation eines Gateways in Großgeräten und/oder Fahrzeugen ergeben, die möglicherweise gegen die Anweisungen oder Garantien des Herstellers verstoßen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jegliche Haftungsansprüche gegen den Dienstleister für solche Verstöße. Der Dienstleister haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder beiläufig entstandene Schäden in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, und seine Gesamthaftung für Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit einem Gateway ergeben, ist in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen auf den vom Kunden gezahlten Kaufpreis des Gateways beschränkt.
7.3.2 Selbstinstallation von ON!Track-Gateways in Großgeräten oder Fahrzeugen
Die ON!Track-Gateways für Großgeräte oder Fahrzeuge ("Gateways") verwenden das On-Board-Diagnose-II- ("OBD")-Interface eines Fahrzeugs ausschließlich als Stromquelle und sind für eine Plug-and-Play-Selbstinstallation durch den Kunden gemäß der Gebrauchsanweisung ausgelegt. Aufgrund der reinen elektrischen Verbindung (wie z. B. einem Universal Serial Bus ("USB")-Port oder Zigarettenanzünder) haben die Gateways keinen Einfluss auf die Funktionalität des Fahrzeugs. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Installation der Gateways den Betriebsanleitungen und Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers entspricht. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung in diesem Zusammenhang, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen, Schäden oder Verlusten freizustellen, die sich aus der Installation von Gateways in Großgeräten und/oder Fahrzeugen ergeben können, die möglicherweise gegen die Anweisungen oder Garantien des Herstellers verstoßen.
7.4. Vor-Ort-Schulung
Die Vor-Ort-Schulungsdienste werden vom Dienstleister beim Kunden durchgeführt. Sie können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Einführung in das System und wichtigsten Begrifflichkeiten
- Schulung zur Einrichtung und Nutzung der webbasierten Anwendung
- Schulung zur Einrichtung und Nutzung der mobilen Anwendung
- Schulung zur Nutzung der Hardware, wenn diese vom Dienstleister erworben wurde
- Prozessempfehlungen
- Empfehlungen für die Kennzeichnung verschiedener Betriebsmitteltypen
7.5. Online-Schulung
Die Online-Schulungsdienste werden vom Dienstleister über das Internet durchgeführt. Sie können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Einführung in das System und wichtigsten Begrifflichkeiten
- Schulung zur Einrichtung und Nutzung der webbasierten Anwendung
- Schulung zur Einrichtung und Nutzung der mobilen Anwendung.
7.6. ON!Track UNITE Services
Die Professional Services im Zusammenhang mit ON!Track UNITE (API-Zugangsdaten und von Hilti bereitgestellte Anbindungen) werden vom Dienstleister entweder beim Kunden oder aus der Ferne durchgeführt. Sie können die folgenden Aktivitäten umfassen:
- Datenkonfiguration und Implementierung der von Hilti bereitgestellten ON!Track UNITE-Anbindungen
- Schulungen zur Funktionsweise der verknüpften Anwendungen (für von Hilti bereitgestellte ON!Track UNITE-Anbindungen), sowie zu neuen Geschäftsprozessen, die die verknüpften Anwendungen betreffen
- Beratung zu ON!Track UNITE (Entwickler-Hub, E2E-Tests, Integrationsszenario, Partner Management, Zeitplan für Implementierung und Schulung, Koordination mit ausgewählten Drittanbietern usw.)
8. NICHT-HILTI DIENSTE
- Firebase Cloud Messaging
- Firebase Remote Config
- Apple Push-Benachrichtigungsdienste