Leihbedingungen für Hilti Premium Service Boxen
Für die Verleihung der Hilti Premium Service Boxen („Boxen“) durch die Hilti Deutschland AG als Verleiher („Hilti“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als Entleiher („Kunde“) gelten folgende Bedingungen:
(1) Die dem Kunden überlassenen Boxen werden unentgeltlich zur vorübergehenden Nutzung bereitgestellt und bleiben im Eigentum von Hilti.
(2) Der Kunde hat die Boxen pfleglich zu behandeln und innerhalb von vier Wochen nach Übergabe der jeweiligen Box zurückzugeben.
(3) Gibt der Kunde eine Box nicht fristgerecht zurück, kann Hilti den Kunden in Textform unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Rückgabe auffordern. Die Nachfrist beginnt mit Zugang der Rückgabeaufforderung beim Kunden.
(4) Gibt der Kunde die Box trotz erfolglosen Ablaufs der Nachfrist gemäß Ziffer (3) nicht zurück, kann Hilti anstelle der Rückgabe den gemäß Ziffer (6) bestimmten Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er die Nichtrückgabe nicht zu vertreten hat. Verlangt Hilti anstelle der Rückgabe Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands, erlischt der Anspruch von Hilti auf Rückgabe der Box. Das Eigentum an der Box verbleibt ungeachtet des Schadensersatzverlangens und der Zahlung bei Hilti. Für den Fall des späteren Wiederauffindens oder der erneuten Besitzerlangung gilt Ziffer (7).
(5) Bei Verlust oder Zerstörung einer Box kann Hilti den gemäß Ziffer (6) bestimmten Wiederbeschaffungsaufwand verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung gemäß Ziffer (3) bedarf. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Verlust oder die Zerstörung nicht zu vertreten hat. Verlangt Hilti Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands, erlischt der Anspruch von Hilti auf Rückgabe der Box. Bei Verlust der Box verbleibt das Eigentum ungeachtet des Schadensersatzverlangens und der Zahlung bei Hilti. Wird eine zunächst als verloren behandelte Box später wiedergefunden oder erlangt der Kunde erneut den Besitz an ihr, gilt Ziffer (7).
(6) Der nach den Ziffern (4) und (5) zu ersetzende Wiederbeschaffungsaufwand wird mit 357,00 EUR je Box pauschaliert. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Hilti kein oder ein wesentlich geringerer Wiederbeschaffungsaufwand entstanden ist. Hilti bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich entstandene und erforderliche Wiederbeschaffungsaufwand den Pauschalbetrag übersteigt. Ein nach dieser Ziffer gezahlter Betrag wird bei einer späteren Rückgabe der Box ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer (7) erstattet.
(7) Wird eine Box nach einem Schadensersatzverlangen von Hilti wiedergefunden, hat der Kunde Hilti unverzüglich zu informieren und die Box zurückzugeben. Mit der Rückgabe entfällt ein noch offener Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand; Ansprüche wegen vom Kunden zu vertretender Beschädigungen bleiben unberührt. Bereits gezahlte Beträge erstattet Hilti unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Box. Mit fälligen und durchsetzbaren Ansprüchen wegen vom Kunden zu vertretender Beschädigungen darf Hilti aufrechnen. Gewöhnliche Abnutzung bleibt außer Betracht. Die Zahlung führt nicht zu einem Eigentumsübergang auf den Kunden.